Die ÖVP Innenministerin Maria Fekter ist mittlerweile unter jeder Kritik. Doch dieses mal handelt sie nicht nur menschenverachtend und intolerant. Dieses mal handelt das von ihr geleitete Innenministerium, und damit sie selbst, wider 2 Höchstgerichtsentscheidungen. Konkret ignoriert die selbe Ministerialabteilung, welche bereits Lesben und Schwule, auf intolerante Art und Weise diskriminiert – Stichtwort Nachname bei “verpartnerten” homosexuellen Paaren, nun Entscheidungen hinsichtlich der Namensänderung für Transgender.
Entsprechend der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom (PDF v. 27.2.2009, Ziffer 2008/17/0054) und der anschließenden Bestätigung durch den Verfassungsgerichtshofes vom 3. Dezember 2009 müsste der Gesetzgeber Transgender Personen eine Personenstandsänderung ohne genitalverändernde Operation ermöglichen müsse.
Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 3.12.2009 (PDF) heißt es unter anderem:
„Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch ist keineswegs eine (genitalverändernde) Operation …“
Doch exakt diese Entscheidungen werden von Maria Fekter und dem Innenministerium, zuständig für Personenstandsangelegenheiten, ignoriert. So verweigert Fekter auch weiterhin Transgender Personen eine entsprechende Personenstandsänderung ohne operative Genitalanpassung.
So berichtet der Verein TransX über die Verweigerung der Personenstandsänderung im Fall von Manuela P. durch das Bundesministeriums für Inneres von Maria Fekter:
“Eine Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts”, so das BMI, ist nur nach einem “operativen Eingriff möglich (…), da die äußeren Geschlechtsorgane eindeutig männlich sind.” Mit diesem Urteil verhöht die Verwaltungsbehörde nicht nur die Menschenrechte Transsexueller sondern auch Österreichs Rechtsstaatlichkeit (§63 VwGG).”
Maria Fekters Innenministerium setzt damit also konsequent das fort, was sie seit ihrem Amtsantritt “erfolgreich” umsetzt. Menschenverachtende, intolerante, reaktionäre Politik, kombiniert mit der Missachtung von Höchstgerichtsentscheidungen.
Maria Fekter ist eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit. Sie ist eine Gefahr für Lesben und Schwule, hat sie doch – gemeinsam mit der ÖVP – dieser Bevölkerungsgruppe erfolgreich die (völlige) rechtliche Gleichstellung verweigert und erfolgreich ein Zwangsouting bei der Registrierung einer “Eingetragenen Partnerschafft” herbeigeführt.
Irene Brickner schreibt passend in der morgigen derStandard-Printaussgabe:
Es scheint, als übe man sich bei Innenministerin Fekter in einer neuen Rolle: jener der Sittenwächterin
Ehrlich. Ich könnte kotzen bei diesem reaktionären, intoleranten und menschenverachtenden Gedankengut, welches Maria Fekter tagtäglich in ihrer Politik zeigt. Maria Fekter ist nicht erst seit ihrem geplanten Asylwerberlager samt Festhaltung der AsylwerberInnen rücktrittsreif. Maria “Schottermitzi” Fekter ist Weltoffenheit, Toleranz und Akzeptanz von Diversität und Vielfalt offensichtlich mehr als nur fremd.
(Bildquelle: erstklassigerechte.at)












