Die von der ÖVP aufgestellte, “parteifreie” Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gibt gerne Interviews für die Tageszeitung “Österreich”. Und so “beglückt” sie uns auch diesmal wieder mit ihren “pseudofortschrittlichen” Aussagen zur Homo-Ehe, wonach es diese bald geben wird. Schön und gut, doch liefert sie erneut nur altbekanntes und in manchen Dingen sogar auch wieder einen Rückschritt. Der lächerliche Eiertanz, der durch die ÖVP fabriziert wird, wird fortgesetzt.
In der Sonntagsausgabe der Tageszeitung “Österreich” (sowie auch online), findet sich ein Interview mit der ÖVP parteifreien Ministerin Claudia Bandion-Ortner. Darin kündigt sie den weiteren Fahrplan (der wievielte ist das?) zur rechtlichen (Un)Gleichstellung von Lesben und Schwulen an:
In zwei bis drei Wochen liegt der Entwurf vor, am 3. Dezember kommt er in den Justizausschuss. Und ab 1. Jänner 2010 soll, wenn alles glatt läuft, das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft in Kraft sein. Ich bin mittlerweile sehr zuversichtlich, dass es klappt.
Derlei Ankündigungen gab es schon unter der Bundesregierung von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ). Daraus geworden ist bis jetzt nichts. Ebenso wie sämtliche Ankündigungen der neuen Bundesregierung von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) leere Versprechen geblieben sind und, so wie es den Anschein hat, auch bleiben werden.
Zur Frage des Ortes der Schließung der Eingetragenen PartnerInnenschaft antwortet Bandion-Ortner wie folgt:
Der Ort ist noch nicht entschieden. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten, wie und wo man die Verträge abschließen kann. Da greife ich den letzten Verhandlungen nicht vor.
Mh, interessant? Wurde doch vor wenigen Wochen davon berichtet, dass die Entscheidung bereits längst gefallen sei? Das Standesamt führt das Personenstandsregister und ist jene Behörde, die sämtliches Know-How hierfür hat.
Wie “dämlich” hier die VerhandlerInnen agieren, welche vermutlich aus den Reihen der ÖVP kommen, zeigt erneut, dass laut Bandion-Ortner schon wieder mal nicht klar ist, ob es eine Zeremonie geben darf:
Die Frage der Zeremonie muss man nicht gesetzlich regeln.
Keine vollständige Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften mit Ehe
Ferner wird – wenig überraschen – die Kleingeisterei und Ewiggestrigen der “Volks”partei erneut sichtbar. So bestätigt auch Bandion-Ortner erneut, dass es keine volläständige Gleichstellung zur Ehe geben werden. Ewiggestrigkeit to be continued!
Einer der Gründe für die leichte Verzögerung des Projekts ist, dass wir Dutzende Gesetze ändern müssen, um etwa eine Gleichstellung beim Erbrecht und anderen Materien zu erreichen. Aber eine völlige Gleichstellung ist nicht geplant. Einzelne Bereiche werden naturgemäß anders sein. Es wird zum Beispiel keine Adoption möglich sein.
Das ist keine Gleichstellung Frau Justizministerin, das ist eine gesetzliche Festschreibung der Ungleichstellung und Behandlung homosexueller PartnerInnenschaften als Menschen zweiter Klasse! Nicht mehr und nicht weniger.
Diese Negierung der gesellschaftlichen Realität, die Verweigerung Regenbogenfamilien Rechtssicherheit zu geben, ist skandalös und fahrlässig. Die Schaffung eines eigenen Rechtsinstitutes für lesbische und schwule Paare ist kein erster Schritt zur rechtlichen Gleichstellung. Es ist viel mehr ein Rückschritt im europäischen Vergleich. In immer mehr europäischen Ländern wird die – oftmals seit Jahren bestehende – Sondergesetzgebung der “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule durch die Öffnung der Ehe ersetzt. Das ist moderne Gesellschaftspolitik! Das ist Gleichstellung und Anerkennung der gesellschaftlichen Realität. Alles andere ist Realitätsverweigerung und Ignoranz zum Quadrat.
Eine Aussage des ÖVP-Bundesparteisekretärs im Frühjahr 2009 zeigt im Vergleich zu den Fakten, welche die ORF-Sendung “Report” im JAhr 2008 erhoben hat, wie realitätsfern die ÖVP hier agiert:
“Ich glaube nicht, dass in Österreich die Zeit schon reif ist, eine Zeremonie am Standesamt abzuführen. (…) Sollte sich die Gesellschaft ändern, werden wir diese Haltung vielleicht überdenken.”
Diese Aussage soll einfach mal unkommentiert so stehen gelassen werden, denn sie disqualifiziert sich durch Betrachtung dieser Zahlen aus dem Jahr 2008 (via YouTube):
“Sind Sie für eine rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften?”

Quelle: ORF-Report Sendung vom 24.8.2008 (via YouTube)
Beinahe 50 % sind für die vollkommene rechtliche Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften mit der Ehe und weitere 30 % sind für eine teilweise rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare.
“Wo soll eine homosexuelle PartnerInnenschaft geschlossen werden?”

Quelle: ORF-Report Sendung vom 24.8.2008 (via YouTube)
Auch hier spricht sich eine Mehrheit der von OGM befragten Personen für eine Zeremonie am Standesamt aus. Trotz all dieser Fakten und dem Versprechen von Josef Pröll im Rahmen der ÖVP-Perspektivengruppe (Rechtliche Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften nach dem Schweizer Modell) ignoriert die Volkspartei den Willen und die Wünsche der Bevölkerung sowie des eigenen Versprechens:
Eine Rückblick auf den Eiertanz der ÖVP (und SPÖ) Ende 2008 & im Jahr 2009:
Ende 2008 sprach sich der neue ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger gegen eine Homo-Ehe-Schließung am Standesamt aus (auch wenn es wohl dort erfolgen werde). Jedenfalls müsse dies ein formaler Akt ohne Zeremonie sein.
Im Jänner 2009 versprach die neu angelobte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ein Partnerschaftsgesetz bis Jahresende 2009. Gleichzeitig revidierte sie, dass es vermutlich keine Schließung am Standesamt geben würde, auch wenn sie es sich “persönlich vorstellen könne”.
Innenministerin Maria Fekter versprach im Februar 2009 nach einem Gespräch mit dem Rechtskomitee Lambda, dass bis zum Herbst ein Partnerschaftsgesetz beschlossen sei und dieses mit 1.1.2010 in Kraft treten könne
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gibt in einer Sitzung des Bundesrates März 2009 bekannt, dass es völlig offen sein, wo eine allfällige “Homo-Ehe” geschlossen werden würde. Ebenso zeugte sie zwar Optimismus, dass es eine Lösung geben werde, doch bekundete sie, dass noch vieles offen sei und keine Garantie gegeben werden könne.
Im Juni 2009 erfolgte ein Treffen von Homosexuellenverbänden und NGOs mit Justizministerin Bandion-Ortner statt. Das Ergebnis war mehr als dürftig, da es keinerlei Fortschritte gab. Viel mehr bekundeten die NGOs die Gefahr, dass Österreich das schlechteste PartnerInnenschaftsgesetz drohe, zumal selbst eine Generalklausel fehle.
Ich fühle mich “persönlich von ÖVP und SPÖ verarscht“. Nachdem bei der rechtlichen Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften nichts weiter geht, habe ich 3 offene Briefe an die betreffenden Ministerien geschrieben und keine tauglichen Antworten erhalten: Viel mehr kamen nur leere Floskeln die von einem völlig ewiggestrigen Weltbild zeugen.
Der Wiener Gemeinderat verabschiedet mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen einen Antrag an die Bundesregierung, die Ehe mittelfristig für Lesben und Schwule zu öffnen. Mittelfristig? Ja, denn auf dieser Bedingung hat die SPÖ bestanden. Dabei war es Alfred Gusenbauer der bereits 2006 die Öffnung der Ehe im Wahlkampf plakatierte und die SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) fordert. Da sieht mensch, wie wichtig der SPÖ diese Thematik ist bzw. wie modern die SPÖ ist. Nämlich sehr wenig…
Im Juli 2009 versucht die SPÖ wieder Terrain bei Lesben und Schwulen zu gewinnen und so fordert SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas in einer PResseaussendung gleiche Rechte und Pflichten für homosexuelle PartnerInnenschaften sowie kündigt sie einen Kampf für jedwede Form der Diskriminierung an. Was bleibt von dieser Ankündigung? Nichts, denn Initiative sieht gänzlich anders aus. Leere Worte…
Mitte Juli 2009 treten “Homo-Ehe”-Gegner der ÖVP die Flucht nach vorne an und verkünden, dass “es die Natur nicht so eingerichtet hätte” und eine allfällige “Eingetragene PartnerInnenschaft” beim Notar zu schließen sei und nicht am Standesamt. “Immerhin würden Verträge auch beim Notar geschlossen werden”, meinte ÖVP-Bürgermeister Nikolaus Prinz.
Im August 2009 meint Claudia BAndion-Ortner im Rahmen der derStandard.at-Sommergespräche, dass “die Gesellschaft nicht bereit sei” für eine Zeremonie homosexueller Paare am Standesamt und daher auch das Adoptionsrecht für homosexuelle PartnerInnenschaften nicht kommen könne.
Ende August 2009 mauerte die ÖVP weiter gegen die rechtliche Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften – diesmal war es Karlheinz Kopf, der meinte, dass nicht jede Frage in der Politik mit “Ja und Nein beantwortet werden könne”. In diesem Fall aber sehr wohl: JA zu gleichen Rechten für ALLE Menschen!
Ende September 2009 erfolgt die endgültige Bankrotterklärung der Homo-Rechte. Die Tageszeitung “Österreich” berichtet, dass sich SPÖ und ÖVP auf ein Gesetz geeinigt hätten und die Eintragung auf “ausgewählten Standesämtern” erfolgen werden, da die ÖVP in ländlichen Gebieten keine Lesben und Schwulen am Standesamt (oder Gemeindeamt) sehen will. Der eigentliche Skandal ist aber, dass es angeblich fixiert wurde, dass es keine Zeremonie am Standesamt geben werde und Lesben und Schwule nichtmal anwesend sein müssen, da die “Eheschließung” mit einem Brief erfolgen solle.
Oktober 2009: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verkündet, dass noch keine Entscheidung über den Ort der Schließung der “Eingetragenen Partnerschaft” gefallen sei…
Ignoranz und Ewiggestrigkeit in Reinkultur! Das ist die beste Beschreibung für die Unfähigkeit der beiden größten Parteien des Landes in der gesellschaftlichen REalität anzukommen. Lesben und Schwule zahlen den Preis für diese Bankrotterklärung der Homo-Rechte.
Der passendere Titel wäre eigentlich folgender gewesen:
? Lesben und Schwule werden von SPÖ und ÖVP weiter verarscht ?
(Bildquelle: Flickr CarbonNYC – Creative Commons L.)













Leider ändert sich das auch nicht mit Grundrechtcharta, die mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft tritt. Es gibt zwar den vielversprechenden
“Artikel II-69
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.”
in der Charta der Grundrechte der Union. Allerdings wird die gleichgeschlechtliche Ehe in der Erläuterung wieder in die Zuständigkeit der einzelnen Nationalstaaten gelegt:
“Erläuterung
Dieser Artikel stützt sich auf Artikel 12 EMRK, der wie folgt lautet: »Männer und
Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Geset-
zen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine
Familie zu gründen.« Die Formulierung dieses Rechts wurde zeitgemäßer gestal-
tet, um Fälle zu erfassen, in denen nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
andere Formen als die Heirat zur Gründung einer Familie anerkannt werden.
Durch diesen Artikel wird es weder untersagt noch vorgeschrieben, Verbindun-
gen von Menschen gleichen Geschlechts den Status der Ehe zu verleihen. Dieses
Recht ist also dem von der EMRK vorgesehenen Recht ähnlich, es kann jedoch
eine größere Tragweite haben, wenn die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften dies
vorsehen.”
Schade, das wäre imho eine Sache gewesen die zentral in der EU geregelt werden hätte können.
Stimmt, da hast du recht. Es wäre eine sehr gute Sache gewesen, wenn dies EU-weit geregelt worden wäre. In Anbetracht der konservativen Mehrheit aber wenig verwunderlich, dass es nicht zentral geregelt worden ist.