DSG-Novelle 2010: Pressefreiheit nein, unkontrollierte Videoüberwachung ja? “Das darf doch nicht wahr sein!” So kommentierte der Präsident des Österreichischen JournalistInnenclubs, Fred Thurheim, das (nach Zuruf) durch den 2. Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) und den 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) ausgesprochen Fotografieverbot für einen Fotografen der Austria Presseagentur (APA) bei der Nationalratsitzung am 23. Mai 2009. Die beiden Nationalratspräsidenten durfte im Nationalrat nicht mehr die Abgeordnetenreihen fotografieren und musste die JournalistInnenloge verlassen. Für Harald “Tasertester” Vilimsky (FPÖ) war klar, dass eine “Identitätsfeststellung” des Fotografen nötig sei, obwohl dieser ordnungsgemäßg akkrediert gewesen ist.
Nach Ansicht der Parlamentsredakteure stellt dieses Verbot und der Verweis eine Verletzung der Geschäftsordnung des Nationalrates und sie sehen einen Eingriff in die freie Berichterstattungen über Nationalratssitzungen vorliegen. Noch einen Schritt weiter geht der Österreichische JournalistInnenclub, der die Pressefreiheit gefährdet sieht.
DSG-Novelle 2010: Pressefreiheit nein, unkontrollierte Videoüberwachung ja?
Ebenfalls besorgt zeigt sich der ÖJC über die sich in Begutachtung befindende Datenschutzgesetznovelle (DSG-Novelle) 2010, da die geplanten Änderungen die Pressefreiheit gefährden und freie JournalistInnen in ihrer Existenz gefährden. So wird in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert, dass länger andauernde Recherchen mit Aufnahmegeräten (z.B. Videokamera) nicht mehr ermöglicht werden, da eine konkrete gesetzliche Feststellung, was unter Videoüberwachung fällt, fehlt. Der ÖJC fordert nun – insbesondere auch nach dem Vorfall im Nationalrat Ende Mai – einen “Runden Tisch” mit den PolitikerInnen, um die Freiheit der Berichterstattung auch zukünftig zu ermöglichen.
ARGE Daten kritisiert am vorliegenden Entwurf, dass viele Bestimmungen zu Videoüberwachung zu wage formuliert sind. So wird in Bezug auf “§§ 50a und folgende – Videoüberwachung” ausgeführt:
“Die jetzt vorgeschlagene Regelung ist weiterhin unzureichend. § 50a Abs. 2 würde generell eine Videoüberwachung erlauben, die zur “Erfüllung gesetzlicher oder vergleichbarer Sorgfaltspflichten” dienst. Dies ist eine weitgehend unbestimmte Formulierung, die auch Videoüberachungen aus selbstgeschaffenen rechtlichen Verpflichtungen erlauben würde.
Ein Videoüberwacher könnte in letzter Konsequenz sich selbst den “rechtlichen” Auftrag geben, (…) Videoüberwachung zu benötigen. Jeder der Videoüberwachung einsetzen möchte, könnte auf Grund dieser Bestimmung seine Sorgfaltspflichten nach Belieben ausdehnen und damit jede Videoüberwachung rechtfertigen.”
Ferner wird massivst kritisiert, dass der nun vorliegende Entwurf, den “höchstpersönlichen Lebensbereich” unklar definiert und Personen nicht ausreichend vor Videoüberwachung schützt. Der Entwurf biete die (theoretische) Möglichkeit der Videoüberwachung (auch durch Zustimmung der Betroffenen) auch in FKK-Bereichen, Saunaanlagen oder Anlagen der Befriedigung bestimmter sexueller Neigungen. Die Forderung geht dahin, dass der “höchstpersönliche Lebensbereich” gesetzlich definiert wird, dass Personen vor Videoüberwachung geschützt werden, in denen sie sich – egal aus welchen Zwecken – entblößen. Darüberhinaus soll eine Videoüberwachung durch “Zustimmung durch den Betroffenen” (gemäß § 50a Abs.3 Z3) in “höchstpersönlichen Lebensbereichen” nicht möglich sein.
Stellungnahmen weiterhin möglich
Alle BürgerInnen haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Datenschutzgesetz-Novelle 2010 per Brief, Fax oder E-Mail abzugeben. Zwar ist die formale Begutachtungsfrist am 17. Juni 2009 abgelaufen, doch können auch weiterhin Stellungnahmen unter Angabe der Geschäftszahl (BKA 810.026/0005-V/3/2009) übermittelt werden, welche von den Abgeordneten bis zur Beschlussfassung berücksichtigt werden. Übermittlungen sollten sowohl an das Bundeskanzleramt, als auch an den Nationalrat geschickt werden. Die E-Mailadresse des Bundeskanzleramtes v@bka.gv.at bzw. vpost@bka.gv.at und jene der Parlamentsdirektion – Begutachtungsverfahren begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at.
Einen Überblick über alle bislang abgegeben Stellungnahmen, sowie die DSG-Novelle und das DSG gibt es auf der Homepage des Parlaments.
Selbstauskunftsrecht über gespeicherte Daten
Gemäß § 1 (3) und § 26 (1) DSG 2000 hat jedeR das Recht auf Auskunftserteilung über die gespeicherten Daten seiner Person. Interessierte können die entsprechenden Gesetzespassagen über das Rechtsinformationssystem (kurz RIS) des Bundeskanzleramtes nachlesen (Link Datenschutzgesetz 2000). Eine Anleitung dazu, welche Dokumente benötigt werden, haben die “Grüne & Alternative StudentInnen” online verfügbar gestellt.
Sobald die Anträge inklusive Ausweiskopie eingereicht sind (per Fax oder per Brief), hat die Behörde gemäß § 26 (4) DSG 2000 8 Wochen (ab Einlangen) Zeit, den Antrag zu beantworten. Die Auskunfterteilung ist kostenlos, sofern im gleichen Kalenderjahr nicht bereits ein diesbezügliches Auskunftsbegehren eingereicht wurde (§ 26 (6) DSG 2000).
(Bildquelle: Flickr CC Jay Tamboli)
![]()













Jetzt ist mir auch klar, wieso der ORF keine tägliche Livesendung aus dem Parlament bringt. ^^
Hoi!
Danke fürs Verlinken der Anleitung zur Selbstauskunft! Sei so gut und verlinke aber auf wasweissderstaat.gras.at … nicht dass mal durch eine änderung des systems der link nicht mehr geht
danke
stefon
Danke für den Hinweis – Link schon geändert.
für den ersten absatz sollte man noch eine quelle angeben.
auf die schnelle hab ich mal http://www.wienerzeitung.at/default.aspx?TabID=4095&Alias=Wzo gefunden