Der ägyptische Chefdiploment im UN-Menschenrechtsrat, der seit 18. Juni seine 20. Sitzung in Genf (Schweiz) abhält, hat in einer Stellungnahme offen homophobe und diskriminierende Forderungen aufgestellt und erläutert, dass Homosexuellen-Rechte keine Menschenrechte sind und somit keinen besonderen Schutz genießen – gerade in Regionen, wie dem Mittleren Osten, wo “solche Lebensmodelle” von christlichen und moslemischen BürgerInnen nicht toleriert werden.
Im Dezember 2011 hielt die US-Außeministerin Hillary Rodham Clinton eine Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf, wo sie die Rechte und einen besseren Schutz vor Gewalt, Unterdrückung und Diskriminierung für LGBT-Personen einforderte, da dies Menschenrechte seien (thinkoutsideyourbox.net berichtete). So sagte sie, dass
“Homosexualität nie ein Verbrechen sein dürfe. (…) Homosexuellen-Rechte sind Menschenrechte.”
Homosexuellen-Rechte nicht Teil der Menschenrechte
Schon bei ihrer Rede im Dezember 2011 erklärte Clinton, dass diese Thematik für viele VertreterInnen durchaus sensibel wäre, doch Menschenrechte müssen für alle BürgerInnen gelten, unabhängig der sexuellen Orientierung. Nun folgte eine homophobe Antwort bei der 20. Sitzung des UN-Menschenrechtsrat in Genf (Schweiz).
Der agyptische Diplimot im UN-Menschenrechtsrat, Omar Shalaby erklärte in der Sitzung, dass Homosexuellen-Rechte nicht Teil der Menschenrechte sind. Damit deutete er an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle “keine richtigen Menschen” wären:
“Zum höchst umstrittenen Begriff der sexuellen Orientierung können wir nur wiederholfen, dass es nicht der Teil der allgemein anerkannten Menschenrechte ist.”
Weiters forderte Shalaby den UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit auf, seine Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren, in dem er sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit für LGBTIs einsetze. Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit wurde im Herbst 2010 eingesetzt, um dieses fundamentale Recht aller BürgerInnen zu analysieren und Regierung zum Schutz dieses Rechts aufzufordern – insbesondere, wenn es um das Versammlungsrecht von Minderheiten geht.
Omar Shalaby will genau dies verhindern und fordert:
“Wir appellieren an Herrn Kiai (Anm.: UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf freie friedliche Versammlung und Vereinigung) die Glaubwürdigkeit und Legitimität seiner wichtigen Arbeit, die es tatsächlich in den Augen von echten Menschen benötigt, nicht zu untergraben, besonders in Regionen, wo solche Lebenskonzepte von den christlichen und muslimischen BewohnerInnen, wie im Nahen Osten, abgelehnt werden.”
UN-Webcast der homophoben Äußerungen Shalabys:
Harsche Kritik vom deutschen LSVD
Die Aussagen von Omar Shalaby, die das liberale ägyptische Newsportal “Bikya Masr” als erstes öffentlich machte, stießen auf heftige Kritik beim deutschen Lesben- und Schwulenverband. In einer E-Mail an “PinkNews” erklärte Klaus Jetz, Geschäftsführer des LSVD:
“LGBT-Rechte sind Menschenrechte, sie sind universell und unteilbar. Sie gelten für LGBT-Menschen auf der ganzen Welt und auch für LGBT-Menschen in Ägypten, sie sind nicht verhandelbar. Das Verweigern der Menschenrechte für LGBT-Menschen bedeutet, die Menschenrechte zu attackieren.”
Abschließend eine kleine Auffrischung für Omar Shalaby, was in Artikel 1 der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948) steht:
“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.”


